Lizenz & RaceCard

Für unseren Cup sind folgende Lizenzen zulässig: C, J, B, A und die Race Card. Um eine dieser Lizenzen zu erwerben, benötigst du ein DMSBnet Login. Dort findest du auch die Übersicht deiner Lizenzen und die Möglichkeit diese auszudrucken und zu verwalten.

  • C-Lizenz 

    • Die C-Lizenz kann ab 6 Jahre (Stichtagsregelung) und älter beantragt werden. Disziplinbezogene Bedingungen/Einschränkungen gemäß dem jeweiligem Wettbewerbsreglement.
    • Die C-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an den nachfolgend aufgeführten Wettbewerben sowie grundsätzlich an DMSB-genehmigten Wettbewerben und nationalen Clubsport-Wettbewerben der DMSB-Trägervereine/sonstigen Motorsportverbände/sonstige Mitglieder.
      Motocross: DMSB-Motocross-Pokal (außerhalb DMSB-Prädikatswertung) Clubsport & DMSB- DMSB-Veranstaltungen /Klassen ohne Prädikat

       

    J-Lizenz

    • Die J-Lizenz kann ab 6 Jahre (Stichtagsregelung) bis zu dem Jahr, in dem der Antragsteller 18 Jahre wird (Jahrgangsregelung) beantragt werden. Disziplinbezogene Bedingungen/Einschränkungen gemäß dem jeweiligem Wettbewerbsreglement.

       

    B-Lizenz

    • Die B-Lizenz kann grundsätzlich ab Jahrgang 2013 und älter beantragt werden.
    • Bei Nachweis von ausreichenden Erfolgen in der betreffenden Disziplin aus dem C- oder J Lizenzbereich ist auch eine Ausstellung der B-Lizenz an jüngere Antragsteller möglich, die das 7. Lebensjahr vollendet haben (Stichtagsregelung). Falls der Fahrer in einer nicht als Jugendklasse deklarierten Klasse teilnehmen möchte, ist bei Nachweis von ausreichenden Erfolgen aus dem C- oder J-Lizenzbereich auch eine Ausstellung der B-Lizenz an jüngere Antragsteller möglich, die mind. das 7. Lebensjahr vollendet haben. In diesem Fall muss jedoch zusätzlich eine Freigabe durch den Verbandsarzt des DMSB oder durch einen von ihm benannten Arzt erfolgen.

       

    A-Lizenz 

    • Die A-Lizenz kann grundsätzlich ab Jahrgang 2012 oder älter beantragt werden. Bei Nachweis von ausreichenden Erfolgen ist auch eine Ausstellung der A-Lizenz an jüngere Antragsteller möglich.
    • Die Erteilung der A-Lizenz setzt voraus, dass der Antragsteller 
      a) in der Vergangenheit im Besitz einer DMSB A-Lizenz war oder 
      b) innerhalb von 24 Monaten vor Antragstellung in der entsprechenden Disziplin an 3 genehmigten Wettbewerben des DMSB bzw. anderer FMNs oder der Trägervereine, der sonstigen Motorsportverbänden und sonstigen Mitglieder des DMSB in Wertung teilgenommen hat und sich unter den ersten 50 % der gestarteten Teilnehmer in der Klasse platziert hat oder
    • Die Lizenzausstellung erfolgt ausschließlich disziplinbezogen. Das Recht zur Abgabe einer Nennung als Fahrer in dieser Lizenzklasse beschränkt sich auf die aus der Lizenz ersichtliche(n) Disziplin/en. In allen übrigen Disziplinen/Wettbewerbsarten ist der Lizenzinhaber als Fahrer nur in der B Lizenzklasse startberechtigt. Als Beifahrer ist er in allen Disziplinen/Lizenzklassen (d.h. A- und/oder B-Lizenzklasse) startberechtigt.

       

    Race Card

    • Der Antragsteller darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die vom DMSB oder von einer anderen der FIM/FIM Europe angeschlossenen FMN ausgestellt wurde. Die Ausstellung der Race Card erfolgt durch den DMSB via DMSB-App oder online auf der DMSBHomepage (www.dmsbnet.de).
    • Der Geltungsbereich der Race Card entspricht der C-Lizenz mit der zeitlichen Begrenzung für eine Veranstaltung (max. 3 Tage)
    • Neben der Race Card ist ein gültiger Lichtbildausweis bei der Dokumentenabnahme vorzulegen.
    • Für minderjährige Antragsteller ist die Beantragung der Race Card ab Vollendung des 8. Lebensjahrs möglich.
    • Für Antragsteller ist die Beantragung der Race Card nur bis zu dem Tag möglich, an welchem der Antragsteller das 75. Lebensjahr vollendet (Stichtagsregelung).

    C-Lizenz

    • Die C-Lizenz kann grundsätzlich ab 6 Jahren (Stichtagsregelung) oder älter beantragt werden. Dabei sind die Bestimmungen der Disziplinen gemäß dem jeweiligen disziplinspezifischen Wettbewerbsreglement zu beachten.

    RaceCard

    • Der Antragstellende darf nicht im Besitz einer gültigen Fahrer-/Beifahrer-Lizenz sein, die vom DMSB oder von einer anderen der FIM/FIM Europe angeschlossenen FMN ausgestellt wurde.
    • Der Geltungsbereich der Race Card entspricht der C-Lizenz mit der zeitlichen Begrenzung für eine Veranstaltung (max. 3 Tage)
    • Für minderjährige Antragstellende ist die Beantragung der Race Card ab Vollendung des 8. Lebensjahrs möglich.

    J-Lizenz

    • Die J-Lizenz kann grundsätzlich ab 6 Jahre (Stichtagsregelung) bis zu dem Jahr, in dem der Antragstellende 18 Jahre wird (Jahrgangsregelung), beantragt werden. 
    • Dabei sind die Bestimmungen der Disziplinen gemäß dem jeweiligen disziplinspezifischen Wettbewerbsreglement zu beachten. 
    • Die J-Lizenz ist eingeschränkt auf Jugend-Wettbewerbe.

    B-Lizenz

    • Die B-Lizenz kann grundsätzlich ab Jahrgang 2014 und älter beantragt werden. 
    • Dabei sind die Bestimmungen der Disziplinen gemäß dem jeweiligen disziplinspezifischen Wettbewerbsreglement zu beachten.
    • Bei Nachweis von ausreichenden Erfolgen in der betreffenden Disziplin aus dem C- oder J Lizenzbereich ist auch eine Ausstellung der B-Lizenz an jüngere Antragsteller möglich, die das 7. Lebensjahr vollendet haben (Stichtagsregelung).

    A-Lizenz

    • Die A-Lizenz kann grundsätzlich ab Jahrgang 2013 oder älter beantragt werden. 
    • Dabei sind die Bestimmungen der Disziplinen gemäß dem jeweiligen disziplinspezifischen Wettbewerbsreglement zu beachten.
    • Die A-Lizenz kann nur erteilt werden, wenn der Antragstellende mindestens eine der Bedingungen in den DMSB-Lizenzbestimmungen erfüllt. erfüllt
       

    Bestimmungen den DMSB-Lizenzbestimmungen entnommen. 

  • Zeitlicher Geltungsbereich 

    Alle Lizenzen (ausgenommen Race Cards) werden als Jahreslizenzen ausgegeben. Sie gelten jeweils vom Ausstellungsdatum bis zum 31.12. des betreffenden Kalenderjahres. 

    Die Race Card ist für den vom Antragsteller beantragten Zeitraum (max. 3 Tage) gültig. Wird die betreffende Veranstaltung auf einen anderen Termin verschoben, behält die Race Card ihre Gültigkeit für diese Veranstaltung (Nachweis durch angegebenen Veranstaltungs-Namen).

    Minderjährige Antragsteller 

    • Erteilungsvoraussetzung für minderjährige Antragsteller ist das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter (beide Elternteile). Im Falle der alleinigen Vertretung des Minderjährigen ist ein entsprechendes aktuelles Nachweis-Dokument vorzulegen.
    • Minderjährige Antragsteller haben bei Erstbeantragung einer Jahreslizenz Fahrer-/BeifahrerLizenz eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen.
    • Der Lizenzantrag ist von den gesetzlichen Vertretern zu unterschreiben sowie vom minderjährigen Antragsteller ab dem 7. Lebensjahr.
    • Die Beantragung einer Race Card ist ab Vollendung des 8. Lebensjahres (Stichtagsregelung) möglich.

     

    Medizinische Untersuchung

    • Die Tauglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben ist durch eine medizinische Eignungsbestätigung auf dem Lizenzantrag nachzuweisen. Sobald ein Antragsteller bei der Beantragung das 75. Lebensjahr vollendet hat (Stichtagsregelung), muss unabhängig von der beantragten Lizenzstufe jährlich eine ärztliche Bestätigung der Tauglichkeit zur Teilnahme an Wettbewerben erfolgen. Bei gesundheitlichen Bedenken kann der untersuchende Arzt eine Freigabe durch den Verbandsarzt des DMSB oder durch einen vom DMSB-Verbandsarzt benannten Vertreter empfehlen. Dies ist auf dem Lizenzantrag zu vermerken. Die Einschränkung der Gültigkeit der Lizenz bleibt dem DMSB vorbehalten. Die Untersuchung muss von einem approbierten und in Deutschland niedergelassenen Arzt durchgeführt werden. Auf dem Lizenzantrag ist der Name des Arztes zu vermerken oder dieser geht aus dem Arzt-/Krankenhausstempel hervor.
    • Bei Beantragung einer C-Lizenz oder Race Card, H-Lizenz sowie V-Lizenz muss bis zu dem Tag, an welchem der Antragsteller das 75. Lebensjahr vollendet (Stichtagsregelung) keine medizinische Eignungsbestätigung zur Teilnahme an Wettbewerben vorgelegt werden. Diese Lizenznehmer müssen auf dem Nennformular eine Selbstauskunft zur Eignung unterschreiben (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter).
    • Für Fahrer mit individueller Behinderung gelten folgende Bestimmungen: Neben der allgemeinen Untersuchung gemäß dem DMSB-Lizenzantrag, muss eine Untersuchung durch den DMSBVerbandsarzt oder durch einen vom DMSB-Verbandsarzt benannten Vertreter erfolgen. In einem damit verbundenen Praxistest auf der Rennstrecke, muss der betreffende Fahrer in Anwesenheit eines Rennleiters mit DMSB-Lizenz nachweisen, dass er sein Fahrzeug sicher beherrscht. Behindertengerechte Umbauten des Fahrzeugs müssen vom DMSB freigegeben sein.

    Die DMSB-Lizenzen für Fahrer und Bewerber werden ausschließlich digital ausgestellt. Um den Abruf der digitalen Lizenzen so einfach wie möglich zu gestalten, kommt die Motorsport-ID ins Spiel. Lizenznehmer und Veranstalter können einfach den QR-Code auf der individuellen Motorsport-ID des Lizenznehmers mit ihrem Smartphone scannen und bekommen alle Lizenzen angezeigt. Alternativ können die digitalen Lizenzen auch jederzeit nach dem Login im DMSBnet abgerufen werden.

Schutzausrüstung & Motorrad

    • Beim Training und während der Rennen müssen alle Teilnehmer einen Schutzhelm tragen. 
    • Der Helm muss ordnungsgemäß geschlossen sein, gut sitzen, und in gutem Zustand sein. 
    • Er muss ein Kinnriemen-Verschluss-System aufweisen. 
    • Schutzhelme, deren Außenschale aus mehr als einem Stück besteht, sind nicht gestattet.
    • Kameras oder anderes Zubehör sind nicht gestattet und dürfen nicht am Helm des Fahrers angebracht werden.
    • Er muss der Technischen Abnahme im sauberen Zustand vorgestellt werden. 
    • Alle Anforderungen sind aus dem DMSB Handbuch (siehe Seite 581).


    zugelassene Prüfnorm für Schutzhelme in Europa: ECE 22-06 Typ P

    • Das eingenähte Etikett am Kinnrahmen, oder im Helm ist rechtsgültig. 
    • Das Etikett innen muss deutlich lesbar und nicht defekt sein.
    • Der Aufkleber außen am Helm hat keine rechtliche Gültigkeit.
    • Der Fahrer muss eine Schutzbrille tragen. 
    • Die Verwendung von Brillen, Helmvisieren und „Roll Offs“ oder „Tear Offs“, die am Helm verbleiben, ist erlaubt.
    • Die Brillen, Schutzbrillen und Visiere müssen aus nicht splitterndem Material hergestellt sein.
    • Alle Anforderungen sind aus dem DMSB Handbuch (siehe Seite 580).
       

    Die Verwendung von Abreißvisieren ohne Auffangsystem ist verboten.

    Beispiele: Bild 1 - Green System, Bild 2 - Roll-Off, Bild 3 - Armor Vision, Bild 4 - Abreissfolien ohne Auffangsystem

    • Ein professionell hergestellter, handelsüblicher Brust- und Rückenschutz, der in seiner Ausführung nicht verändert werden darf, ist vorgeschrieben.
    • In den Jugendklassen ist zusätzlich ein professionell hergestellter, handelsüblicher Schulter-, Ellenbogen- und Knieschutz vorgeschrieben.
    • Anforderungen aus der Grundausschreibung für den Clubsport Motocross 2026 (siehe Seite 8 ff.) und DMSB Handbuch (siehe Seite 579 ff).
    • Bei den Motocross-Clubsport-Veranstaltungen dürfen ausschließlich handelsübliche Motorräder eingesetzt werden, die bauartbedingt unter Beachtung der nachfolgenden Punkte für die Teilnahme an Motocross- Wettbewerben vorgesehen sind.
    • Darüber hinaus sind Enduro-Motorräder zugelassen, die nach den Technischen Bestimmungen für Motocross hergerichtet werden dürfen. 
    • Die Fahrzeuge müssen sich in technisch, einwandfreien Zustand befinden. 
    • Auspuffrohre und Schalldämpfer müssen, den im Hinblick auf die Geräuschkontrolle erlassenen Vorschriften entsprechen.
    • Anforderungen aus der Grundausschreibung für den Clubsport Motocross 2026 (siehe Seite 6 ff.) und DMSB Handbuch (siehe Seite 568).

Allgemein

  • Am Renntag informieren wir über die App “TW-Sportsoft”. 

    • App auf dem Handy installieren
    • Mitteilungen zulassen (wir versenden Push-Benachrichtigungen bei neuen Infos)
    • Veranstaltung suchen 
    • Veranstaltung abonnieren

    Der Virtuelle Aushang ist unser Kommunikationsplattform am Renntag. Hier werden Dokumente hochgeladen:

    • Ausschreibung
    • Zeitpläne
    • Link zum Livetiming
    • Ergebnislisten
    • Entscheidungen der Offiziellen
    • Allgm. Aushang
       

    Für jedes Dokument was hochgeladen wird, wird eine Push-Benachrichtigung versendet, welche aber nur App-Nutzer bekommen (wenn für die App Mitteilungen erlaubt sind).

  • Ja, ihr findet den Link zum Livetiming im Kalender bei der jeweiligen Veranstaltung und im virtuellen Aushang unserer Veranstaltung und in der TW-Sportsoft App (Erklärung siehe oben).  

    • Für die Zeitnahme werden ausschließlich Transponder des Systems MYLAPS verwendet. 
    • Diese können vor Ort ausgeliehen werden. 
    • Die Ausgabe der Leihtransponder erfolgt im Rennbüro bei Papierabnahme.
    • Die entsprechende Halterungen können vor Ort käuflich erworben werden. 
  • Für die Tageswertung am Sonntag werden folgende Leistungsklassen festgelegt: Masters, Pro, Amateure, Hobby, Rookies 

    Am Veranstaltungstag werden die teilnehmenden Fahrer den passenden Leistungsklassen zugeordnet: 

    • Freies Training: Gruppenweise laut Zeitplan und aufgeteilt nach Startnummern (Block rotierend je Veranstaltung) 
    • Pflichttraining: Gruppenweise laut Zeitplan und Ergebnis Freies Training 
    • Wertungsläufe: Gruppenweise laut Zeitplan und Ergebnis Pflichttraining
       

    Diese Regelung findet ihr in den Durchführungsbestimmung